Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. ALLGEMEINES

1.1 Für die Arbeiten an Bauwerken gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Sofern dem Angebot Abbildungen, Zeichnungen, Abbundpläne und dergleichen beiliegen, gelten
diese nur annähernd als maßgenau. Abbundzeichnungen gelten als verbindlich, wenn diese durch den Auftraggeber bestätigt wurden. Alle von der Firma Zimmerei Christian Böhm erstellten Unterlagen sind ihr Eigentum und dürfen nicht ohne ihre ausdrückliche Zustimmung in irgendeiner Form vervielfältigt, veröffentlicht oder an Dritte weitergereicht werden. Im Falle einer Angebotsabsage sind die Unterlagen der Firma Zimmerei Christian Böhm unverzüglich zurückzusenden.
1.2. Soweit der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB
ist, gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung als zusätzlich vereinbart.

2. GELTUNG

Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, einschließlich hierbei erbrachter
Beratungsleistungen, die nicht Gegenstand eines selbstständigen Beratungsvertrages sind, und regeln die Zusammenarbeit zwischen der Firma Zimmerei Christian Böhm und deren Vertragspartnern. Sie finden keine Anwendung bei der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungsverfahren. Abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen.

3. TERMINE, LIEFERUNG UND GENEHMIGUNGEN

Liefer- und / oder Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie in schriftlicher Form mitgeteilt und vereinbart wurden. Bei Montage der gelieferten Hölzer durch die Zimmerei Christian Böhm muss der Auftraggeber sicherstellen, dass eine ausreichend große Zufahrt direkt bis zum Aufstellort möglich ist. Alle Hindernisse im Arbeitsbereich und um den Aufstellort herum sind vom Auftraggeber im Vorfeld selbst zu entfernen. Der Auftraggeber hat einen kostenfreien Wasser- und Stromanschluss bei Montagebeginn zur Verfügung zu stellen. Behördliche oder sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber selbst zu beschaffen und dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer hat hierzu notwendige Unterlagen dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet mit der Erbringung der Leistung zu beginnen, bevor die Genehmigungen rechtswirksam erteilt wurden. Bei von Witterungsverhältnissen
abhängigen Arbeiten können sich verbindlich vereinbarte Ausführungsfristen und Termine in dem Maß verschieben, wie die Witterungsverhältnisse die Arbeiten verzögern.

4. MÄNGELANSPRÜCHE

4.1 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt, frühestens mit der förmlichen Abnahme der erbrachten Leistungen durch die Firma Zimmerei Christian Böhm oder der Ingebrauchnahme der
Leistung. Einer Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber zur Abnahme durch den Auftragnehmer aufgefordert wird und er dieser Aufforderung nicht nachkommt.
4.2 Soweit der Vertragspartner der Firma Zimmerei Christian Böhm ein Verbraucher nach
§13 BGB ist, richten sich die Mängelrechte sowie die Verjährung der Mängelansprüche nach den Vorschriften des Werkvertragsrechts des BGB.
4.3 Soweit der Vertragspartner der Firma Zimmerei Christian Böhm ein Unternehmer nach §14 BGB ist, richten sich die Mängelrechte sowie die Verjährung der Mängelansprüche nach den Vorschriften
der VOB/B) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung.
4.4 Alle Mängel sind der Firma Zimmerei Christian Böhm unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Dabei hat der Auftraggeber eine angemessene erforderliche Frist zur Mängelbegutachtung und zur Mängelbeseitigung zu gewähren. Der Auftraggeber hat die Firma Zimmerei Christian Böhm oder
deren Beauftragten die Möglichkeit der Mängelbesichtigung und -beseitigung einzuräumen. Geschieht dies nicht innerhalb einer angemessenen Zeit, so erlischt der Anspruch auf Mängelbeseitigung.
4.5 Offensichtliche Mängel nach Fertigstellung sind der Firma Zimmerei Christian Böhm unverzüglich, spätestens 6 Werktage nach Abnahme oder Ingebrauchnahme anzuzeigen. Darüberhinausgehende
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Firma Zimmerei Christian Böhm oder seiner Erfüllungsgehilfen vorliegen und soweit es sich nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit handelt, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
4.6 Von der Gewährleistung sind Mängel ausgeschlossen, die vom Auftraggeber zu vertreten sind (z.B. fremde Beschädigung, falsche Bedienung, fehlender Holzschutz, Bauschimmel etc.). Weiterhin sind Mängel durch höhere Gewalt ausgeschlossen (z.B. Blitzschlagschäden durch außergewöhnliche mechanische und chemische Einflüsse).

5. EIGENSCHAFTEN DES HOLZES

Holz ist ein Naturprodukt. Jedes Stück hat sein eigenes Aussehen, seinen eigenen Charakter und seine eigene Lebendigkeit. Seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer seine biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften bei Kauf und Verwendung zu berücksichtigen. Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellt keinerlei Reklamations- oder Haftungsgrund dar. Holzfehler sowie eventuelle Formänderungen sind naturbedingt und geben keinen Grund zur Reklamation. Holz kann Risse bilden, kann harzen, kann sich verfärben und trockene Äste können ausfallen. Auch diese Eigenschaften geben keinen Anlass zur Mängelrüge. Es handelt sich insoweit
nicht um Mängel. Durch extreme Witterungseinflüsse, insbesondere nach langen Wärmeperioden, können sich im Holz auffällige Trockenrisse bilden. Diese Risse haben keinen Einfluss auf die Festigkeit und die Belastbarkeit des Holzes. Ebenso können sich durch Änderungen der Holzfeuchte geringfügige Veränderungen in der Maßhaltigkeit der Hölzer ergeben. Alle diese Auswirkungen sind unbeeinflussbare Eigenschaften des Werkstoffes Holz und stellen daher keinen Mangel dar. Gegebenenfalls hat der Auftraggeber vor Auftragserteilung sich fachgerechten Rat einzuholen.

6. PREISE

Alle Preise sind freibleibend. Die Bindefrist für Angebote beträgt 4 Wochen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. Sollten sich zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Material, Energie, Transporte, Fremdarbeiten etc. verändern, ohne, dass die Firma Zimmerei Christian Böhm hierauf Einfluss hat, so werden die Preise entsprechend erhöht.

7. EIGENTUMSVORBEHALT

Für Lieferung von Materialien gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt, die gelieferte und eingebaute Ware ist bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Zimmerei Christian Böhm. Soweit die
Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstücks geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine dem Auftragnehmer die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen. Die Demontage und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Werden Liefergegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden, so überträgt der Auftraggeber, falls hier durch Forderungs- oder Miteigentumsrechte an dem neuen Gegenstand in Höhe der Forderung des Auftragnehmers entstanden sind, das Eigentum hieran an den Auftragnehmer.

8. KÜNDIGUNG

Im Falle einer Kündigung des Auftrages ohne Verschulden der Firma Zimmerei Christian Böhm, trägt der Kunde alle bis dahin angefallenen Kosten. Kündigt der Besteller, so ist Firma Zimmerei Christian Böhm berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; die Firma Zimmerei Christian Böhm muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu
erwerben böswillig unterlässt. Die Höhe ermittelt die Firma Zimmerei Christian Böhm je nach
Leistungsstand. Zu den baulichen Genehmigungen gehören auch alle Absprachen und Kosten mit dem Bauamt und gegebenenfalls mit einem Prüfstatiker.

9. ZAHLUNGEN

9.1 Das Zahlungsziel nach Rechnungsstellung und -zugang beträgt für alle Teil- und Abschlagsrechnungen 7 Werktage und für alle sonstigen Rechnungen 14 Werktage.
9.2 Der Auftraggeber kommt mit seinen Zahlungsverpflichtungen nach Ablauf des Zahlungsziels in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
9.3 Bei Stundenlohnarbeiten gilt der jeweils zwischen den Parteien zum Zeitpunkt der Auftragserteilung für die Zusatzarbeiten vereinbarte Stundenlohn.
9.4 Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aus dem gleichen Vertragsverhältnis aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur aus Gründen geltend machen, die auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.
9.5 Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrags.
9.6 Vor dem Ausgleich fälliger Rechnungsbeträge ist die Zimmerei Christian Böhm zu keinen
weiteren Leistungen verpflichtet.

10. STREITIGKEITEN UND SONSTIGES

10.1 Die Firma Zimmerei Christian Böhm ist berechtigt, soweit die Parteien Kaufleute sind
und nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, statt eines Verfahrens vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit die Durchführung eines Schiedsverfahrens gemäß der Schiedsordnung (SO Bau) der ARGE Baurecht des Deutschen Anwalt-Vereins, jeweils neueste Fassung, zu wählen.
10.2 Des Weiteren ist die Firma Zimmerei Christian Böhm berechtigt, soweit die Parteien
Kaufleute sind und nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen dem entgegenstehen, als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag vor ordentlichen Gerichten den Hauptsitz des Auftragnehmers den Sitz des Bestellers oder den Erfüllungsort der vertraglichen Leistung zu
wählen.
10.3 Die Firma Zimmerei Christian Böhm nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teil.
10.4 Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung, die Geltung des UN-Kaufrechtes ist ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Alle vertraglich relevante Korrespondenz, insbesondere rechtserhebliche Erklärungen, sind daher in deutscher Sprache abzugeben.

11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

11.1 Telefonische und mündliche Auskünfte zu Waren, Preisen, Produktions- und Lieferfristen sind zunächst grundsätzlich unverbindlich und bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung der Firma Zimmerei Christian Böhm, bevor sie wirksam und verbindlich werden.
11.2 Sollten einzelne Bestimmungen oder Bestandteile des Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Für den Fall, dass eine der Regelungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam ist, tritt an ihre Stelle die jeweilige Bestimmung der VOB/B, soweit der Besteller Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. Enthält
die VOB/B keine entsprechende Regelung, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Sonst gelten die gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Besteller Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.